Brauche ich einen Anhänger-Führerschein?
Die Klasse B berechtigt generell zum Fahren von allen Kraftwagen bis einschließlich 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG)!
Anhänger bis 750 kg zG werden nicht berücksichtigt, deswegen darf man einen Lieferwagen von 3500 kg zG mit einem Anhänger von 750 kg zG „nur“ mit dem Führerschein der Klasse B fahren!
Ist der Anhänger bei der zG schwerer als 750 kg, muss man die beiden zulässigen Gesamtmassen (zG) des Zugfahrzeugs und des Anhängers addieren! Bis zu zG bis 3500 kg wird weiterhin kein besonderer Führerschein benötigt, es reicht weiter die Klasse B.
Nur wenn beide zulässigen Gesamtmassen mehr als 3500 kg ergeben wird zum Fahren ein „Anhängerführerschein“ benötigt!
Hier unterscheidet man zwischen einer Erweiterung des Führerscheins der Klasse B auf die Schlüsselzahl 96 und der „neuen“ Fahrerlaubnis der Klasse BE!
Für eine Fahrzeugkombination (Pkw + Anhänger) bis 4250 kg zG reicht ein Lehrgang in einer Fahrschule über insgesamt 7 Stunden aus! Mit der Bescheinigung darüber kann man beim Straßenverkehrsamt die Klasse B auf die Klasse B96 erweitern. Ohne eine Prüfung abzulegen!
Die Erweiterung B96 ist mittlerweile in der ganzen EU anerkannt!!! Die Schlüsselzahl wurde von eine nationalen in eine der Europäischen Union gewandelt!
Wenn die zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger größer sind als 4250 kg muss die Fahrerlaubnisklasse BE erworben werden. Für diese ist keine theoretische Prüfung nötig, wohl aber eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule mit anschließender praktischen Prüfung.
Für ein persönliches Gespräch stehe ich jederzeit zur Verfügung!
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