mindestens
5 Stunden á 90 Minuten
Es kommen zusätzliche kostenpflichtige Fahrstunden dazu, wenn die
bescheinigende Fahrschule das für erforderlich hält!
Anforderung an das Prüfungsfahrzeug:
keine Praktische Prüfung vorgesehen,nur eine Schulung in der Fahrschule.
Diese kann auch auf Krädern mit automatischen Getriebe durchgeführt werden!
Eine Abgeschlossene B196-Schulung wird von der Fahrschule bescheinigt und dann beim zuständigen Straßenverkehrsamt im Führerschein eingetragen!
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