Bei Aufstieg von Klasse A1 nur Übungsstunden nach Bedarf, obligatorische Grund-fahraufgaben und praktische Prüfung - keine theoretische Ausbildung und Prüfung!
Sonderfahrten
- 5 Std. a. 45 Minuten Überlandfahrt
- 4 Std. a. 45 Minuten Autobahnfahrt
- 3 Std. a. 45 Minuten Dunkelheitsfahrt
Grundfahraufgaben:
- Gefahrbremsung aus 50 km/h
- Ausweichen ohne Abbremsen aus 50 km/h
- Ausweichen nach Abbremsen aus 50 km/h
- Slalom Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5m)
- Slalom (4 x 7m) mit 30 km/h
- Slalom (4 x 9m + 2 x 7m) mit 30 km/h
- Schrittgeschwindigkeit Geradeaus
- Stop and Go
- Kreisfahrt (Durchm. ca. 9m)
Übungsstunden nach Bedarf ...
mindestens
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Anforderung an das Prüfungsfahrzeug:
Krafträder ohne Beiwagen mit
a) Motorleistung min. 20 kW jedoch nicht mehr als 35 kW
b) Verhältnis Leistung/Leermasse nicht mehr als 0,2 kW/kg
c) Hubraum mindestens 400 cm³
d) mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse min. 0,15kW/kg
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